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AGB

AGB – allgemein.

Für den Bereich – Getränkelieferservice und Dekoration gelten eigene AGB´s. Diese finden Sie in den jeweiligen Rubriken. (LEISTUNGEN/Getränkelieferservice, LEISTUNGEN/Dekoration) auf unser Homepage

  1. Leistungen:

Die Lieferung: Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich im Rahmen dieser Geschäftsverbindungen. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten als Rahmenvereinbarung für alle Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragspartnern.

 

  1. Mietangebot, Vertragsabschluss:

Unser Angebot versteht sich freibleibend und unverbindlich, sofern von uns nicht ausdrücklich anderes schriftlich zugesagt ist. Das Vertragsverhältnis wird für uns erst durch eine schriftliche Bestätigung (auch per Mail) oder durch unseren Ausführungs- bzw. Arbeitsbeginn rechtswirksam. Bis dahin bleibt die Ablehnung eingehender Aufträge – auch ohne Angabe von Gründen – vorbehalten, wobei in diesem Falle jegliche Haftung für Kosten und Schadenersatz ausgeschlossen ist. In allen Fällen, in denen wir ohne unser Verschulden an der rechtzeitigen Auslieferung gehindert werden, sind wir von der Lieferpflicht befreit. An uns gerichtete Aufträge oder Bestellungen des Auftraggebers, denen kein gleich lautendes schriftliches Angebot vorausgeht, bedürfen für das Zustandekommen eines Vertrages der Auftragsbestätigung seitens des Auftragnehmers. Die Party-Notruf Veranstaltungstechnik – Tramposch Bruno behält sich das Recht vor, den Vertrag teilweise oder auch zur Gänze an Dritte abzutreten.

 

  1. Bereitstellung, Vertragsdauer, Rückstellung:

Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Lieferung von Geräten, die Aufstellung vor Ort, der Abbau und die Rücklieferung an unser Lager im Vertragspreis nicht mit inkludiert. Diese Leistungen berechtigen uns zur Verrechnung eines zusätzlichen Entgelts. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung/Auslieferung und endet mit dem Tage der Rückstellung in unserem Lager. Alle Mieten verstehen sich ab Lager 6068  Mils und falls nicht anders und schriftlich vereinbart, für eine Mietdauer von 24 Stunden, der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer auf eigene Kosten und Gefahr an die Firma Party-Notruf Veranstaltungstechnik – Tramposch Bruno (nachstehend Vermieter) zurückzustellen eine allfällige Verlängerung oder Verkürzung der Mietdauer ist dem Vermieter 24 Stunden vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer mitzuteilen und nur mit deren ausdrücklichen Einverständnis zulässig. Angebrochene Tage werden als volle Tage verrechnet. Die Abholung und Rückstellung kann nur während der üblichen Geschäftszeiten und nur an bzw. von unseren Mitarbeitern erfolgen. Vergebliche Rückgabeversuche außerhalb der Geschäftszeiten vermögen die verrechenbare Mietdauer nicht zu beenden. Der Vertragspartner haftet für den uns durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstehenden Schaden; dies einschließlich eines entgangenen Gewinns. Darüber hinaus hat der Vertragspartner für jeden Tag der Überschreitung den 1,5-fachen Wert des sich aus der Vertragssumme errechneten Anteils pro Tag zu bezahlen. Für alle vom Vermieter zur Verfügung gestellten Mietgegenstände verpflichtet sich der Mieter diese bei deren Übernahme auf Funktionstüchtigkeit und Mangel sofort zu überprüfen. Tut er dies nicht, erkennt er die Lieferung als vollständig und fehlerfrei an. Außerdem verpflichtet sich der Mieter die Mietgegenstände rechtzeitig vor Beginn des Einsatzzweckes in der dem Einsatzzweck entsprechenden Anordnung zu erproben. Die Mietgegenstände des Vermieters dürfen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung an Dritte weitergegeben werden. Im Falle eines Rücktritts hat der Mieter das vereinbarte Entgeld zu bezahlen. Der Mietabschluss betrifft ausschließlich die Mietgegenstände bzw. Mietgeräte. Für alle behördlichen und urheberrechtlichen Genehmigungen, Anmeldungen sowie Bewilligungen die zum Betrieb der Mietgegenstände notwendig sind, hat der Mieter selbst Sorge und Kosten zu tragen. Dies betrifft auch damit in Zusammenhang stehende Fragen bei der Verwendung der Mietgegenstände. Der Mieter ist verpflichtet, über die Verwendung der Mietgegenstände Auskunft zu geben, sowie diese nur eine ihrer üblichen Bestimmung entsprechenden Verwendung zuzuführen. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, die Mietgegenstände nach deren Rückgabe eingehend auf Mängel zu prüfen, die bei der Rücknahme nicht sofort erkennbar waren. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass jede Art von Änderungen an den Mietgegenständen unzulässig ist. Alle durch die Rückführung in den ursprünglichen Zustand entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

 

  1. Preis:

Notrufpauschalen werden im Raum Innsbruck  mit 25.- und im Raum Innsbruck-Land mit 50.- verrechnet. Bei Notrufen oder Bestellungen nach 20:00 Uhr wird bei der Auslieferung sofort in bar kassiert. Lieferkosten bis 350.- Umsatz betragen im Raum Innsbruck Stadt 25.- über 350.- Umsatz ist die Lieferung frei. Andere Bezirke auf Anfrage laut aktueller Preisliste. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt, exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Lohne, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.

 

  1. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen:

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Waren / Einbringung der Leistung zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Rabatte gelten nur bei Einhaltung der Zahlungsfrist. Bei Nichteinhaltung werden die Skontobeträge nach berechnet! Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren, die Geräte zurückzuholen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Sämtliche Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Party-Notruf Veranstaltungstechnik – Tramposch Bruno. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in der Höhe von 11,5% p. a. vereinbart. Dry Hire Geschäfte sind bei Abholung des Mietgegenstandes in bar zuzüglich einer angemessenen Kaution zu bezahlen.

 

  1. Vertragsrücktritt:

Bei Zahlungsverzug, oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder einer Konkursabweisung mangels Vermögens, sind wir zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktritts haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 25 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir das Recht auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlichen entstandenen Schaden zu bezahlen.

 

  1. Lieferfrist:

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.

 

  1. Geringfügige Leistungsänderungen:

Geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- und Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt.

 

  1. Serviceleistungen

Sollte der Vertrag Serviceleistungen wie z.B. Aufbau, Abbau, Techniker und/oder anderes Personal,

Anlieferung etc. beinhalten, gelten darüber hinaus folgende Vereinbarungen:
Der Mieter hat für eine problemlose Durchfahrts- und Anlieferungsmöglichkeit für das jeweils notwendige Transportmittel zu sorgen. Ebenso sind für die Vertragsdauer die entsprechenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Alle anfallende Kosten, auch wenn sie unverlangt vom Vermieter ausgelegt werden, trägt der Mieter. Der Mieter hat während des kompletten Zeitraumes die Überwachung und Sicherung des Mietmaterials und des Personals sicherzustellen. Dies gilt auch für die Aufbau-, Proben-, Veranstaltungs- und Abbauzeiten, nutzungsfreie Zeiten und nachts. Das Personal des Vermieters übernimmt diese Überwachung ausdrücklich nicht. Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung über die dem Vermieter zugewiesenen Befestigungspunkte zum Errichten hängender Konstruktionen, auch wenn diese dem Mieter durch Dritte zugewiesen wurden. Für eventuelle Schäden durch unzureichende Belastbarkeit haftet der Mieter. Der Mieter stellt einen kompetenten, weisungsbefugten Ansprechpartner während des gesamten Projektzeitraumes.
Installation und Bedienung der Geräte erfolgen nach den örtlichen Begebenheiten, technischen Möglichkeiten und nach den Anweisungen der Leitung des Veranstaltungsortes. Zugesagte Auf- und Abbauzeiten gelten nur annähernd. Die Verpflegung des Personals ist ab einer Arbeitszeit von 5 Stunden durch den Auftraggeber sicherzustellen. (Von Beginn bis Ende des Jobs ausreichend warme und kalte Getränke und 1 warmes Essen), ab 10 Stunden sind dann 2 warme Mahlzeiten zustellen. Sollte dies nicht erfolgen, wird eine Verpflegungspauschale von 25,- EUR pro Person und Tag berechnet. Wird für das Personal ein pauschaler Tagessatz festgesetzt, versteht sich dieser für einen Zeitraum bis max. 9,0 bzw. 15,0 Stunden. Fallen darüber hinaus Überstunden an, werden diese jeweils zum gültigen Stundensatz zzgl. eines Überstundenzuschlags veranschlagt. Mindestabrechenzeit pro Person und  Auftrag (jeder Crewcall) beachten! Ein sogenannter Minimum Call beträgt 4,0 Stunden. Auch wenn ein Job kürzer ist werden diese verrechnet!
Erfolgen Serviceleistungen außerhalb eines Umkreises von 50km vom Standort des Vermieters, sind nach Bedarf Übernachtungsmöglichkeiten für jede Person zu stellen (Einzelzimmer inkl. Frühstück). Bei Festivals/Outdoor Veranstaltungen muss für den Aufenthalt ein Raum oder Zelt zur Verfügung gestellt werden (im Winter beheizt).

 

  1. Sonderbestimmungen für Mietgeräte- und Technik & Sorgfaltspflicht

Für Auf- und Abbau, Einstellungsarbeiten, Verkabelungen und die Betreuung von Veranstaltungen durch Techniker wird der jeweils gültige Stundensatz verrechnet. Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Geräte mit besonderer Sorgfalt zu behandeln. Die Geräte dürfen ausschließlich von fachkundigem Personal aufgestellt, bedient, abgebaut und müssen fachgerecht sowie bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die vom Zeitpunkt der Abholung bzw. Beginn der Zurverfügungstellung bis zur Rückstellung an Mietgeräten- und Technik entstehen, ungeachtet, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht (z.B. Diebstahl, Transport- und Nutzungsschäden, Einbruchdiebstahl, Veruntreuung, Feuer, Naturgewalten, mutwillige Zerstörung oder Beschädigung durch Dritte, etc.). Gegen die vorgenannten Vorfälle ist der Mieter verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Der Vertragspartner hat eigenverantwortlich für eine störungsfreie Stromversorgung der Anlagen und für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien zu sorgen. Für Folgen, die aus einer unsachgemäßen Handhabung resultieren, ist jedwede Haftung unsererseits ausgeschlossen. Für verbrauchtes, defektes oder in Verlust geratenes Zubehör, z.B. Lampen, hat der Vertragspartner den Neuwert zu ersetzen. Jedwede Weitergabe der Gerätschaften an dritte Personen ist untersagt. Zwischen Vermieter und Mieter sei ausdrücklich festgehalten, dass der Mietabschluss nur auf Geräte bezogen ist. Für urheberrechtliche Genehmigungen und eventuell erforderliche Bewilligungen hat der Mieter selbst Sorge zu tragen. Dies betrifft alle in diesem Zusammenhang stehenden Fragen bei der Verwendung der Mietgeräte.

 

  1. Haftung / Gewährleistung:

Hierbei gilt als Haftungszeitraum, die im Vertrag vereinbarte Mietzeit, zuzüglich eventueller Zeitüberziehungen. Der Mieter hat die Pflicht, während der Mietzeit auftretende Störungen und/oder Vorfälle sofort beim Vermieter anzuzeigen. Der Mieter haftet für den Verlust, Beschädigung und dergleichen bis zur Höhe des Neuwertes der gemieteten Geräte. Schadensregulierungen erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen des Vermieters. Sollten sich bei der Benutzung der beim Vermieter gemieteten Geräte Mängel zeigen, die bei der Übergabe nicht erkennbar waren, so hat der Mieter gegenüber dem Vermieter keine Ansprüche die den vereinbarten Tagesmietzins für den Gegenstand an dem sich der Mangel gezeigt hat, übersteigen. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen! Für ein etwaiges Nichtfunktionieren des gemieteten Equipments nach einer Koppelung mit Fremdequipment und/oder bei Bedienung des Equipments durch Fremdpersonal, übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung. Außerdem haftet der Mieter voll in o. g. Umfang für die Mietgegenstände während der gesamten Mietdauer bis zur Übernahme durch den Vermieter. Die Haftung des Mieters hinsichtlich der Mietgegenstände ist bei Bedienung durch Party-Notruf Veranstaltungstechnik – Tramposch Bruno -Personal beschränkt auf die Beschädigung durch höhere Gewalt,  Stromschäden sowie Feuer- und Wasserschäden. Für Schäden, welche dem Mieter bzw. einem Dritten durch das bereitgestellte Personal des Vermieters entstehen, haftet der Vermieter ausschließlich für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten des bereit gestellten Personals. Eine darüber hinausgehende Haftung des Vermieters wird ausdrücklich ausgeschlossen. Zeichnungen, Ablichtungen. Leistungsangaben, Maße und Gewichte, die von der Party-Notruf Veranstaltungstechnik – Tramposch Bruno ausgehändigt und/oder mitgeteilt werden, haben nur annähernde Gültigkeit. Zugesagte Auf- und Abbauzeiten gelten nur annähernd, Installation und Bedienung der Geräte erfolgen nach örtlichen Gegebenheiten, technischen Möglichkeiten und nach den Anweisungen der Leitung des Veranstaltungsortes sowie der zuständigen Behörden. Die Firma Party-Notruf Veranstaltungstechnik – Tramposch Bruno haftet im Falle des Verkaufes von Gegenständen nur für vorsätzliche oder grob fahrlässig zugefügte Beschädigungen. Für den Fall, dass die Verkaufsgegenstände zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war, reduzieren sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers auf Verbesserung, wobei es dem Verkäufer auch freisteht, die Gewährleistungsansprüche durch Preisminderung oder Wandlung zu befriedigen. Darüber hinaus wird die gesetzliche Gewährleistungsfrist einvernehmlich auf ein Monat reduziert. Sofern es sich beim Käufer um einen Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handelt, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

 

  1. Datenschutz, Adressänderung und Urheberrecht:

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages von der Party-Notruf Veranstaltungstechnik – Tramposch Bruno automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum: Der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Verwertungsrechte.

 

  1. Stornokonditionen

Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber gelten folgende Fristen und Gebühren: bis zu  20 Kalendertage vor Lieferdatum  keine Stornogebühr
20 bis 10 Kalendertage vor Auftragsbeginn/Lieferdatum 30% des Auftragsvolumens (exkl.Arbeitszeit)
9 bis 4 Kalendertage vor Auftragsbeginn/Lieferdatum 50% des Auftragsvolumens (exkl. Arbeitszeit)
3 bis 1 Kalendertag vor Auftragsbeginn/Lieferdatum 100% des Auftragsvolumens (inkl. Arbeitszeit) In allen Fällen gilt eine Ausfallspauschale von 75.- Euro pro Person/ Tag bei angeforderten Personal verrechnet.

 

  1. Schriftlichkeitserfordernis:

Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen von sämtlichen Parteien unterfertigt sein. Dies gilt auch für das Abgehen vorn Schriftlichkeitserfordernis.

 

  1. Gerichtsstand:

Es gilt österreichisches inländisches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Der Erfüllungsort ist am Sitz der Fa. Party-Notruf Veranstaltungstechnik – Tramposch Bruno.

Stand 01.01.2018